Mitglieder entscheiden: Erwerb, Kreditaufnahme und Betrieb einer vereinseigene Tennishalle?

10 Prozent der Mitglieder haben eine außerordentliche Mitgliederversammlung erwirkt, um darüber zu entscheiden, ob der SSV einen Kredit aufnehmen, die Tennishalle auf der Tennisanlage kaufen und eigenständig betreiben soll.
Dazu findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt:
Freitag, 17. März 2023 um 19 Uhr
in der Sporthalle am Nienbrügger Weg
Download: Einladungsunterlagen
Information der Initiatoren
Einschätzung des Vorstands
Der Vorstand hat die Pläne aus dem Kreis der Tennisabteilung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass bei dem zur Abstimmung gebrachten Weg, zu viele Risiken über einen zu langen Zeitraum auf den Gesamtverein übertragen werden. Gleichzeitig wird der finanzielle Spielraum für andere Entscheidung extrem eingeschränkt.
Nach Meinung des Vorstandes sollten Wege geprüft werden, um die Attraktivität für einen privaten Investor oder eine Investorengemeinschaft (z.B. aus den Reihen der vom Projekt überzeugten Mitglieder) zu steigern. Dies kann beispielsweise durch eine enge Kooperation und Unterstützung seitens der Tennisabteilung geschehen. Dieses Ansinnen wurde von den Initiatoren allerdings nicht geteilt.
Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung liegt es nicht in der Hand des Vorstandes zu entscheiden. Jedes Mitglied (ab 16 Jahre), das zur Versammlung kommt, hat eine Stimme.
Laut Satzung ist es nicht möglich, eine andere Person zu bevollmächtigen oder vorab schriftlich eine Stimme abzugeben. Nur ein persönliches Erscheinen ermöglicht eine Mitentscheidung!
https://www.suchsdorfer-sv.de/data/files/informationen_vorstand.pdf
https://www.suchsdorfer-sv.de/data/files/informationen_initiatoren.pdf
von Thorben Haferbihrerstellt am 06.03.2023